KENNTNISSE

 

Berufstätigkeit

 

Als Jurist übte Herr Rechtsanwalt Hussain eine Tätigkeit als wissenschaftlicher Mitarbeiter in einer auf Wirtschaftsrecht spezialisierten Kanzlei aus. Im Rahmen dieser Tätigkeit vertiefte Herr Rechtsanwalt Hussain seine, während des universitären Schwerpunktstudiums erworbenen Kenntnisse auf dem Gebiet des Wirtschafts- und Wettbewerbsrechts und baute diese im Markenrecht aus.

 

Als Volljurist war Herr Rechtsanwalt Hussain zunächst als juristischer Mitarbeiter für ein Notariat tätig; dort durchlief er eine Ausbildung zum Notarvertreter. Danach arbeitete Herr Rechtsanwalt Hussain mehrere Jahre als Rechtsanwalt in einer Kanzlei für internationale Schadensregulierung und Fachkanzlei für Arbeitsrecht und Verkehrsrecht. Als Berateranwalt und Prozessanwalt bearbeitete er dort in deutscher, englischer und französischer Sprache insbesondere Mandate aus den Rechtsgebieten allgemeines Vertragsrecht, Arbeitsrecht, Arzthaftungsrecht, Europäisches Recht, Fahrerlaubnisrecht, Internationales Privatrecht, Mietrecht, Ordnungswidrigkeitenrecht, Reiserecht, Transport- und Speditionsrecht, Opferhilfe, Schadenersatz- und Schmerzensgeldrecht, Strafrecht, Verkehrsrecht, Versicherungsrecht, Verwaltungsrecht, Zivilprozessrecht, Zivilrecht und Zwangsvollstreckungsrecht. Durch diese umfassende Tätigkeit hat Herr Rechtsanwalt Hussain einen breiten Erfahrungsschatz aufgebaut, bevor er sich als freiberuflich tätiger Rechtsanwalt niedergelassen hat.

 

Herr Rechtsanwalt Hussain ist Mitglied der Rechtsanwaltskammer Freiburg - Körperschaft des Öffentlichen Rechts, des Legal Tech Verband Deutschland e.V. sowie des Deutscher Arbeitsgerichtstag e.V. Er verfügt über muttersprachliche Kenntnisse der deutschen  Sprache und fortgeschrittene Kenntnisse der Fremdsprachen Englisch und Französisch.

 

 

 

Rechtsreferendariat und Zweite Staatsprüfung

 

Herr Rechtsanwalt Hussain absolvierte den juristischen Vorbereitungsdienst in Aachen (Aix-La-Chapelle). In dessen Rahmen durchlief er Stationen bei dem Landgericht Aachen, bei der Staatsanwaltschaft Aachen, bei der Handwerkskammer Düsseldorf, bei Rechtsanwälte Eßer & Eßer, Köln, sowie bei Rechtsanwälte Kirsch Heck Valter PartGmbB (Westanwälte), Aachen. Während des juristischen Vorbereitungsdienstes begleitete Herr Rechtsanwalt Hussain Beamte des Polizeidienstes des Polizeipräsidiums Köln bei der Arbeit im Nachtdienst.

 

Im Rahmen seiner Tätigkeit bei der Staatsanwaltschaft Aachen arbeitete Herr Rechtsanwalt Hussain in der Abteilung „Organisiertes Verbrechen“. Er übernahm regelmäßig den sogenannten Sitzungsdienst, trat also in Hauptverhandlungen vor dem Strafrichter als Vertreter der Staatsanwaltschaft auf. Im Rahmen der Tätigkeit bei der Handwerkskammer Düsseldorf fand Herr Rechtsanwalt Hussain unter anderem in der Widerspruchsabteilung Verwendung. Dort war er insbesondere mit dem Abfassen von Widerspruchsbescheiden in Bezug auf Prüfungsanfechtungen betraut.

 

Die Zweite Juristische Staatsprüfung (2. Staatsexamen) legte Herr Rechtsanwalt Hussain vor dem Justizprüfungsamt bei dem Oberlandesgericht Köln ab.

 

 

 

Schule, Studium und Erste Staatsprüfung

 

Herr Rechtsanwalt Hussain erwarb die allgemeine Hochschulreife an einem Gymnasium in Bonn. Bereits während der Sekundarbildung II/ Oberstufe zeigte er ein Interesse für Recht. Nach Abschluss der Schulausbildung nahm er ein Studium der Rechtswissenschaften an der Rheinischen-Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn auf. Herr Rechtsanwalt Hussain hat Vorlesungen von Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Urs Kindhäuser und Prof. Dr. Ingeborg Puppe besucht. Die praktischen Studienzeiten verbrachte Herr Rechtsanwalt Hussain bei einem renommierten Strafverteidiger in Berlin sowie bei der Fraktion der SPD im Rat der Stadt Bonn. Im Rahmen seines Aufenthalts in Berlin unterstützte der damalige stud. iur. Hussain seinen Ausbilder bei der Verteidigung des als "Drogenarzt" bekannt gewordenen Berliner Arztes Dr. Garik R. Seine Seminararbeit schrieb Herr Rechtsanwalt Hussain am Lehrstuhl für Handels- und Wirtschaftsrecht bei Prof. Dr. Daniel Zimmer, ehemaliger Vorsitzender der Monopolkommission.

 

Die Erste Juristische Staatsprüfung (1. Staatsexamen) legte Herr Rechtsanwalt Hussain vor dem Justizprüfungsamt bei dem Oberlandesgericht Köln ab.