ORDNUNGSWIDRIGKEITENRECHT

 

Herr Rechtsanwalt Hussain hat auf dem Gebiet des Ordnungswidrigkeitenrechts (Verkehrsordnungswidrigkeiten [Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit; Abstandsverstoß; Benutzung eines elektronischen Gerätes; Führen eines Kraftfahrzeugs unter Einfluss berauschender Substanzen etc.]) bis zum heutigen Tag zahlreiche Rechtsuchende beraten und in sämtlichen Stadien des Verfahrens (Verwaltungsverfahren; Zwischenverfahren; Hauptverfahren; Verfahren über die Zulassung der Rechtsbeschwerde) vertreten.

 

 

Im Ordnungswidrigkeitenverfahren gelten ähnliche Grundsätze wie im Strafverfahren. Die Verwaltungsbehörde bzw. die Staatsanwaltschaft muss den Sachverhalt nachweisen, der die Ordnungswidrigkeit begründet. Die betroffene Person hat das Recht, zu schweigen. Die Wahrnehmung dieses Rechts darf der betroffenen Person nicht negativ ausgelegt werden.

 

Im sogenannten Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht ist ein entscheidendes Beweismittel für den Nachweis der Schuld der betroffenen Person regelmäßig das Ergebnis eines sogenannten standardisierten Messverfahrens. Der Umstand, dass es sich bei einem Messverfahren um ein standardisiertes Messverfahren handelt, führt dazu, dass die Gerichte sich unter erleichterten Bedingungen von der Schuld der betroffenen Person überzeugen können. Dieser Umstand stellt den Verteidiger regelmäßig vor Herausforderungen.

 

In Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren, in denen das entscheidende Beweismittel gegen die betroffene Person das Ergebnis eines standardisierten Messverfahrens ist, kommt es daher in besonderem Maße zum einen darauf an, dass der Verteidiger darauf besteht, vor Durchführung  der Hauptverhandlung Einsicht in sämtliche Unterlagen zu nehmen, die mit dem verwendeten Messgerät in Verbindung stehen, so insbesondere die entsprechende Bedienungsanleitung. Zum anderen kommt es ebenso darauf an, dass der Verteidiger die gewonnenen Erkenntnisse dafür nutzt, durch präzise Befragung der Messperson insbesondere zu überprüfen, ob die Bedienung des Messgerätes entsprechend der Bedienungsanleitung erfolgte. Bei Zweifeln muss der Verteidiger auf deren Aufklärung - gegebenenfalls durch entsprechende Beweisanträge - hinwirken.

 

Sollten Sie einen Bußgeldbescheid erhalten haben, beachten Sie bitte dringend, die darin enthaltene Rechtsbehelfsbelehrung. Um sich gegen ein gegen Sie verhängtes Bußgeld, gegen die Androhung der Eintragung von Punkten im Fahrereignungsregister oder auch gegen die Verhängung eines Fahrverbotes verteidigen zu können, müssen Sie innerhalb von 2 Wochen - ab Zustellung des Bußgeldbescheides an Sie - Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen. Die form- und fristgerechte Einlegung des Einspruchs hat zur Folge, dass der Bußgeldbescheid nicht rechtskräftig wird, die darin verhängten Sanktionen also nicht gegen Sie vollstreckt werden können. Ein Fahrverbot wird so aufgeschoben.