FAHRERLAUBNISRECHT

 

Auf dem Gebiet des Fahrerlaubnisrechts (Androhung Entziehung der Fahrerlaubnis; Anordnung medzinisch-psychologische Untersuchung [MPU] etc. ) hat Herr Rechtsanwalt Hussain in zahlreichen Verfahren Rechtsuchende in Zusammenhang mit der Androhung der Entziehung der Fahrerlaubnis bzw. - im Falle ausländischer Fahrerlaubnisse - der Aberkennung des Rechts, von der ausländischen Fahrerlaubnis auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland Gebrauch zu machen, beraten und vertreten. Hier kommt es insbesondere auf eine konstruktive Auseinandersetzung mit der Fahrerlaubnisbehörde vor Entziehung der Fahrerlaubnis an.

 

 

Sollten Sie durch die für Sie zuständige Fahrerlaubnisbehörde angeschrieben worden sein, weil diese Ihnen die Entziehung Ihrer Fahrerlaubnis mit der Begründung androht, die Fahrerlaubnisbehörde sei von Ihrer Ungeeignetheit zum Führen Kraftfahrzeugen überzeugt und Ihnen die Gelegenheit zur Stellungnahme zu der beabsichtigten Entziehung einräumt (Anhörung), sollten Sie unverzüglich rechtlichen Rat suchen. Grund für die besondere Eilbedürftigkeit in Fahrerlaubnisangelegenheiten ist, dass ein

 

Rechtsbehelf/Rechtsmittel gegen einen ggf. zu einem späteren Zeitpunkt erlassenen Entziehungsbescheid keine aufschiebende Wirkung entfaltet. Sollte die Fahrerlaubnisbehörde Ihnen die Fahrerlaubnis förmlich durch Bescheid (Verwaltungsakt) entziehen, wären Sie also auch, soweit Sie gegen diesen Bescheid Rechtsmittel bzw. Rechtsbehelf einlegen würden, bis zu einer Entscheidung nicht berechtigt, ein Fahrzeug in Deutschland zu führen. Eine Zuwiderhandlung würde ein strafrechtlich relevantes Verhalten darstellen. Das entsprechende Delikt (Fahren ohne Fahrerlaubnis - § 21 StVG) sieht eine Strafandrohung von Geldstrafe bis zu Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr vor.

 

Andererseits können in geeigneten Fällen Maßnahmen eingeleitet werden, die geeignet sind, die Überzeugung der Fahrerlaubnisbehörde von Ihrer Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen zu erschüttern. Wichtig für Sie zu wissen ist, dass die Fahrerlaubnisbehörde nur dann die Fahrerlaubnis entziehen darf, wenn sie diese Überzeugung hat. Bei Zweifeln darf die Fahrerlaubnisbehörde lediglich die Vorlage eines fachärztlichen Gutachtens bzw. die Vorlage des Ergebnisses einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU-Gutachten) verlangen.